Wer bezahlt ein Gutachten?

Machen Sie sich keine Sorgen bezüglich der Kosten für das Gutachten.

Wenn Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden, dann werden die Gutachten-Kosten vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen.

Bei Bagatellschaden, bis zu einer Schadenhöhe von 1.000,- Euro ist es so, dass Sie die Kosten für das Gutachten „in vielen Fällen“ selbst tragen müssen.

Der Sachbearbeiter der Versicherung wird evtl. behaupten, dass ein Gutachter erst ab einer Schadenhöhe von 2.500,-€ (oder noch mehr) beauftragt werden darf.  DAS ist falsch.

Der richtige Weg ist immer der, zuerst zum Kfz-Gutachter IHRES Vertrauens zu fahren.  Wenn Sie in eine meiner Prüfstellen fahren, werde ich Ihnen bei der kostenlosen Erstberatung noch vor Ort mitteilen können, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, oder nicht. Die Möglichkeiten bei Bagatellschäden erfahren Sie, wenn Sie HIER klicken.

In vielen Fällen ist es notwendig, die Stoßfängerverkleidung des Fahrzeugs zu demontieren, um eine versteckte Beschädigung zu erkennen. Oftmals reicht es auch, wenn ich mit einem Endoskop hinter die Verkleidung sehen kann.

In meinem Büro ist die Feststellung, ob die Instandsetzungskosten nach einem Unfallschaden über der Bagatellgrenze liegen, in fast allen Fällen für Sie kostenlos.

Zu den Preisen:

Gerichtsgutachten werden nach dem JVEG berechnet.

Unfallschaden – Gutachten werden nach dem Gegenstandswert berechnet.

Als Mitglied im BVSK e.V., und aufgrund meiner Qualifikation, berechne ich das Grundhonorar und die Nebenkosten anhand der aktuellsten BVSK Honorarbefragung, Tabellenspalte HB 3.

Die Honorartabelle hängt in meinen Büros aus, und auf Wunsch erhalten Sie die Tabelle, bei der Gutachtenbeauftragung, in ausgedruckter Form.

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